Datenschutzverordnung
Information für die Mitglieder des Bogensportclub Rotenburger Bounty Bows e.V., nachfolgend der Verein genannt, über die Verarbeitung der Daten
Art der Daten
Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten (Art.4 Nr.1, 2 DSGVO) aller Mitglieder in automatisierter und nicht automatisierter Form. Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (betroffene Person) beziehen.(ART.4Nr.1DSGVO) Im unserem fall handelt es sich im einzelnen um personenbezogene Mitgliederdaten: Vorname, Nachname, Anschrift, Telefonnummer (auch Mobil), Geburtsdatum, Bankverbindung, Emailadresse und ggf. Aufgaben im Verein.
Pflichtdaten
Die unter 1 genannten Daten sind Pflichtdaten! Eine Person kann nur Vereinsmitglied sein, wenn sie dem Verein diese Daten zur regelmäßigen Verarbeitung zur Verfügung stellt.
Verantwortliche für die Datenverarbeitung (Art.4 Nr.7 DSGVO)
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist in unserem Fall, der jeweilige amtierende Datenschutzbeauftragte des Vereins. Im Fall das kein Mitglied sich als Datenschutzbeauftragter aufstellen lässt, sind der Erste und Zweite Vorsitzende zu gleichen Teilen für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich.
Datenschutzbeauftragter
Den Namen des amtierenden Datenschutzbeauftragten ist jederzeit uneingeschränkt beim Vorstand des Vereins zu erfragen. Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet diese Information an die Mitglieder weiter zu geben.
Zweck der Datenverarbeitung
Die personenbezogen Daten der Mitglieder werden ausschließlich zur Erfüllung der in der Satzung genannten Zwecke und Aufgaben des Vereins verarbeitet, dies beinhaltet auch den Einzug des Mitgliederbeitrages, Meldungen bei Verbänden (Deutscher Schießbund), Anmeldung bei anderen Vereinen bei Wettkämpfen, zur Öffentlichkeitsarbeit des Vereins. Zu diesem Zweck werden nur Daten weitergegeben, welche dem Zweck dienlich sind.
Übermittlung von Daten an Dritte
Um an Wettkämpfen, wie z.B. der Sommerbogenrunde teilnehmen zu können ist es erforderlich personenbezogene Daten an die ausrichtenden Vereine weiter zu geben. Ebenso ist die Übermittlung personenbezogener Daten an Fachverbände unumgänglich.
Übermittlung an Fachverbände
Für den Bogensportclub Rotenburger Bounty Bows e.V. sind folgende Fachverbände zu berücksichtigen und erhalten jeweils folgende Daten der Mitglieder:
Siehe Liste im Anhang
Im Zusammenhang mit seinen öffentlichen Veranstaltungen, wie z.B. Wettkämpfe, Sportfeste, ect, darf der Verein, ohne Einwilligung der betroffenen Personen, insbesondere
Aushängen, und im Internet, (z.B. auf der Homepage, und Sozial Media Seiten) veröffentlichen, sowie an Print und Onlinemedien übermitteln. Das Recht am eigenen Bild bleibt gewahrt, da es sich nicht um personenbezogene Bilder, sondern Vereinsbezogene Bilder handelt.
Übermittlung von Mitgliederlisten mit personenbezogenen Daten
Mitgliederlisten werden an Vorstandsmitglieder, sonstige Funktionäre und Mitglieder nur herausgegeben, soweit deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erforderlich macht.
Übermittlung personenbezogener Listen
Zur Durchführung von Veranstaltungen und zur schnellen Kontaktaufnahme z.B. für Umfragen, führt der Verein verschiedene Gruppen bei WhatsApp. Die daraus den Mitgliedern zur freien Verfügung stehende Daten, werden verpflichtend nicht an Dritte weitergegeben. Nur die jeweiligen Mitglieder einer Gruppe sind berechtigt die dort sichtbaren Daten zu nutzen.
Löschung der Daten
Die Mitgliederdaten werden spätestens zwei Jahre nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht, soweit sie die Mitgliederverwaltung und für historische Berichte und Darstellungen des Vereis nicht mehr benötigt werden und keine gesetzliche, vertragliche oder satzungsmäßige Aufbewahrungsfrist besteht.
Rechte betroffener Personen
Mitglieder haben im Rahmen der geltenden Bestimmungen das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten (Art.15 DSGVO) sowie auf Berichtigung (Art.16 DSGVO), Löschung (Art.17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art.18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art 20 DSGVO) und Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art.21 DSGVO)
Diese Rechte können mündlich oder in Textform (§126 b BGB) den in (3) genannten Verantwortlichen (oder dem Datenschutzbeauftragten, wenn vorhanden) gelten gemacht werden.
Einwilligungen
Soweit Einwilligungen der Mitglieder zur Verwendung ihrer Daten erforderlich sind, können diese mündlich, schriftlich oder per email erteilt werden. Der Verein ist in der Beweispflicht, dass eine Einwilligung erteilt wurde. Die Mitglieder können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dieses gilt für minderjährige Mitglieder nur, wenn der Widerspruch durch einen Erziehungsberechtigten mitgeteilt wird. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerspruch erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
Beschwerderecht
Den Mitgliedern steht das Recht zur Beschwerde über die Datenverarbeitung des Vereins bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in Hessen ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, https://datenschutz.hessen.de/
Alle Rechte der Mitglieder eines Vereins, sind in vollem Umfang gleichermaßen für minderjährige Mitglieder gültig und werden von den Erziehungsberechtigten eingefordert und vertreten. Bei Vollendung der Volljährigkeit übergehen alle Rechte automatisch, ohne Antragstellung, auf das volljährige Mitglied.
Stand Januar 2026