Datenschutzerklärung (Verein)

Datenschutzverordnung 

  1. Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder in automatisierter und nicht automatisierter Form. Diese Daten werden ausschließlich zur Erfüllung der in der Satzung genannten Zwecke und Aufgaben des Vereins verarbeitet, z.B. im Rahmen der Mitgliederverwaltung. Näheres ist in der Datenschutzordnung des Vereins geregelt.
  2. Die Datenschutzordnung (DSO) ist nicht Bestandteil der Satzung. Für den Erlass, die Änderung und die Aufhebung der DSO ist der Vorstand zuständig, der hierüber mit einfacher Mehrheit beschließt. (Die jeweilige aktuelle DSO wird mit der Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins unter der Rubrik Datenschutz für alle Mitglieder verbindlich und einsehbar).

Information für die Mitglieder des Bogensportclub Rotenburger Bounty Bows e.V., nachfolgend der Verein genannt, über die Verarbeitung der Daten

  1. Art der Daten

    Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten (Art.4 Nr.1, 2 DSGVO) aller Mitglieder in automatisierter und nicht automatisierter Form. Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (betroffene Person) beziehen.(ART.4Nr.1DSGVO) Im unserem fall handelt es sich im einzelnen um personenbezogene Mitgliederdaten: Vorname, Nachname, Anschrift, Telefonnummer (auch Mobil), Geburtsdatum, Bankverbindung, Emailadresse und ggf. Aufgaben im Verein.

  2. Pflichtdaten

    Die unter 1 genannten Daten sind Pflichtdaten! Eine Person kann nur Vereinsmitglied sein, wenn sie dem Verein diese Daten zur regelmäßigen Verarbeitung zur Verfügung stellt.

  3. Verantwortliche für die Datenverarbeitung (Art.4 Nr.7 DSGVO)

    Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist in unserem Fall, der jeweilige amtierende Datenschutzbeauftragte des Vereins. Im Fall das kein Mitglied sich als Datenschutzbeauftragter aufstellen lässt, sind der Erste und Zweite Vorsitzende zu gleichen Teilen für die Einhaltung des Datenschutzes verantwortlich.

  4. Datenschutzbeauftragter

    Den Namen des amtierenden Datenschutzbeauftragten ist jederzeit uneingeschränkt beim Vorstand des Vereins zu erfragen. Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet diese Information an die Mitglieder weiter zu geben.

  5. Zweck der Datenverarbeitung

    Die personenbezogen Daten der Mitglieder werden ausschließlich zur Erfüllung der in der Satzung genannten Zwecke und Aufgaben des Vereins verarbeitet, dies beinhaltet auch den Einzug des Mitgliederbeitrages, Meldungen bei Verbänden (Deutscher Schießbund), Anmeldung bei anderen Vereinen bei Wettkämpfen, zur Öffentlichkeitsarbeit des Vereins. Zu diesem Zweck werden nur Daten weitergegeben, welche dem Zweck dienlich sind. 

  6. Übermittlung von Daten an Dritte

    Um an Wettkämpfen, wie z.B. der Sommerbogenrunde teilnehmen zu können ist es erforderlich personenbezogene Daten an die ausrichtenden Vereine weiter zu geben. Ebenso ist die Übermittlung personenbezogener Daten an Fachverbände unumgänglich.

  7. Übermittlung an Fachverbände

    Für den Bogensportclub Rotenburger Bounty Bows e.V. sind folgende Fachverbände zu berücksichtigen und erhalten jeweils folgende Daten der Mitglieder:

    Siehe Liste im Anhang

  8. Veröffentlichung von Fotos und Berichten
    1. Im Zusammenhang mit seinen öffentlichen Veranstaltungen, wie z.B. Wettkämpfe, Sportfeste, ect, darf der Verein, ohne Einwilligung der betroffenen Personen, insbesondere

      • Teilnehmerlisten/ Mannschaftsaufstellungen
      • Fotos der Veranstaltung, auch wenn Teilnehmer oder Zuschauer erkennbar sind
      • Berichte und Ergebnisse
      • Ergebnislisten


      Aushängen, und im Internet, (z.B. auf der Homepage, und Sozial Media Seiten) veröffentlichen, sowie an Print und Onlinemedien übermitteln. Das Recht am eigenen Bild bleibt gewahrt, da es sich nicht um personenbezogene Bilder, sondern Vereinsbezogene Bilder handelt.

    2. Einzelbilder von Zuschauern werden nicht veröffentlicht/ übermittelt. Soweit die Untertexte zu Fotos oder die Berichte auf bestimmte Personen hinweisen, werden dabei höchstens und soweit jeweils erforderlich der Name, Verein, Altersklasse sowie die Funktion im Verein veröffentlicht oder übermittelt. Auf Ergebnislisten erscheint neben dem erzielten Ergebnis Vor- und Zuname sowie der Verein und die Altersklasse.
    3. Die vorgenannten Regelungen dienen der Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung des Vereins, auf die er zu Verwirklichung seiner satzungsgemäßen Aufgaben angewiesen ist. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art.6 Abs.1b) DSGVO oder ART.6Abs.1f) DSGVO
    4. In sonstigen Fällen, insbesondere bei nicht öffentlichen Veranstaltungen veröffentlicht/übermittelt der Verein Fotos, Berichte, Listen etc. nur mit der Einwilligung der betroffenen Personen (Art.6 abs.1a) DSGVO)
    5. Die Einwilligung zur Veröffentlichung oder Übermittlung der Daten minderjähriger Vereinsmitglieder, obliegt bei den Erziehungsberechtigten und kann auch nur von Ihnen widerrufen werden.
  9. Übermittlung von Mitgliederlisten mit personenbezogenen Daten

    Mitgliederlisten werden an Vorstandsmitglieder, sonstige Funktionäre und Mitglieder nur herausgegeben, soweit deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erforderlich macht. 

  10. Übermittlung personenbezogener Listen

    Zur Durchführung von Veranstaltungen und zur schnellen Kontaktaufnahme z.B. für Umfragen, führt der Verein verschiedene Gruppen bei WhatsApp. Die daraus den Mitgliedern zur freien Verfügung stehende Daten, werden verpflichtend nicht an Dritte weitergegeben. Nur die jeweiligen Mitglieder einer Gruppe sind berechtigt die dort sichtbaren Daten zu nutzen.

  11. Löschung der Daten

    Die Mitgliederdaten werden spätestens zwei Jahre nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht, soweit sie die Mitgliederverwaltung und für historische Berichte und Darstellungen des Vereis nicht mehr benötigt werden und keine gesetzliche, vertragliche oder satzungsmäßige Aufbewahrungsfrist besteht.

  12. Rechte betroffener Personen

    Mitglieder haben im Rahmen der geltenden Bestimmungen das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten (Art.15 DSGVO) sowie auf Berichtigung (Art.16 DSGVO), Löschung (Art.17 DSGVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art.18 DSGVO), Datenübertragbarkeit (Art 20 DSGVO) und Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art.21 DSGVO)

    Diese Rechte können mündlich oder in Textform (§126 b BGB) den in (3) genannten Verantwortlichen (oder dem Datenschutzbeauftragten, wenn vorhanden) gelten gemacht werden.

  13. Einwilligungen

    Soweit Einwilligungen der Mitglieder zur Verwendung ihrer Daten erforderlich sind, können diese mündlich, schriftlich oder per email erteilt werden. Der Verein ist in der Beweispflicht, dass eine Einwilligung erteilt wurde. Die Mitglieder können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Dieses gilt für minderjährige Mitglieder nur, wenn der Widerspruch durch einen Erziehungsberechtigten mitgeteilt wird. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerspruch erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

  14. Beschwerderecht

    Den Mitgliedern steht das Recht zur Beschwerde über die Datenverarbeitung des Vereins bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde in Hessen ist der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, https://datenschutz.hessen.de/ 

    Alle Rechte der Mitglieder eines Vereins, sind in vollem Umfang gleichermaßen für minderjährige Mitglieder gültig und werden von den Erziehungsberechtigten eingefordert und vertreten. Bei Vollendung der Volljährigkeit übergehen alle Rechte automatisch, ohne Antragstellung, auf das volljährige Mitglied.

     

Stand Januar 2026